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Steuerrecht

VwGH: Beweisaufnahme gem § 183 BAO - Verpflichtung der Einvernahme beantragter Zeugen?

Wird ein Beweisthema, welche konkreten Tatsachenbehauptungen im Einzelnen durch die angebotene Zeugeneinvernahme erwiesen werden sollen, nicht genannt, so ist die Abgabenbehörde zu einer solcherart als Erkundungsbeweis anzusehenden Einvernahme nicht verpflichtet

20. 05. 2011
Gesetze: § 183 BAO
Schlagworte: Verfahrensrecht, Beweisaufnahme, Zeugeneinvernahme

GZ 2008/15/0044, 27.08.2008
VwGH: Wird ein Beweisthema, welche konkreten Tatsachenbehauptungen im Einzelnen durch die angebotene Zeugeneinvernahme erwiesen werden sollen, nicht genannt, so ist die Abgabenbehörde zu einer solcherart als Erkundungsbeweis anzusehenden Einvernahme nicht verpflichtet.

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