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Steuerrecht

VwGH: Persönliche Gebrauchsgegenstände iSd Art 563 ZK-DVO

Bei persönlichen Gebrauchsgegenständen iSd Art 563 ZK-DVO handelt es sich um Waren, die ein Reisender im Zusammenhang mit seiner Reise für sich benötigt

20. 05. 2011
Gesetze: Art 563K-DVO
Schlagworte: Zoll, persönlicher Gebrauchsgegenstand, Weihnachtsgeschenk

GZ 2005/16/0111, 28.02.2008
Der Mitbeteiligte war Schweizer und erwarb vor seiner Abreise und unter Angabe seines österreichischen Wohnsitzes in der Schweiz mehrwertsteuerfrei einen Damenring in der Absicht, diesen nach seiner Heimkehr in die Schweiz seiner Gattin als Weihnachtsgeschenk zu schenken. Es erfolgte eine Belehrung des Mitbeteiligten, dass der Ring bei der Einfuhr in Österreich anzumelden sei.
In Österreich angekommen wurde der Mitbeteiligte zu einer Zollkontrolle gebeten. Er gab an, keine Waren in der Schweiz eingekauft zu haben. Daraufhin sprach ihn der Zollbeamte (verständigt durch die Schweizer Kollegen) auf den Ring an, dieser wurde in der Folge beschlagnahmt. In der Folge beurteilte die belangte Behörde den Ring als persönlichen Gebrauchsgegenstand des Mitbeteiligten.
VwGH: Bei persönlichen Gebrauchsgegenständen gemäß Art 563 ZK-DVO handelt es sich um Waren, die der Reisende im Zusammenhang mit seiner Reise für sich benötigt. Allein der Umstand, dass der Mitbeteiligte beabsichtigt hat, den Ring seiner in der Schweiz lebenden Gattin zu schenken, macht den Ring nicht zum persönlichen Gebrauchsgegenstand iSd ZK-DVO.

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