Home

Steuerrecht

VwGH: Innendienst eines Außendienstmitarbeiters - Überlassung des KfZ ein Sachbezug iSd § 15 EStG ?

Selbst wenn der Dienstnehmer die Betriebsstätte lediglich zu Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten bzw Dienstbesprechungen aufsucht, liegt Innendienst vor

20. 05. 2011
Gesetze: § 15 Abs 1 EStG, § 15 Abs 2 EStG, § 16 Abs 1 Z 6 EStG
Schlagworte: Einkommensteuer, Sachbezug, Außendienstmitarbeiter, arbeitgebereigenes KfZ, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

GZ 2006/15/0289, 19.03.2008
Die Beschwerdeführerin beschäftigte drei Außendienstmitarbeiter, denen sie für berufliche Fahrten Kraftfahrzeuge überließ. Strittig war, ob die Fahrten der Außendienstmitarbeiter mit dem arbeitgebereigenen KfZ zum Betrieb der Beschwerdeführerin als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusehen sei oder ob in der Überlassung der KfZ ein Sachbezug iSd § 15 EStG zu erblicken wäre.
VwGH: Zu prüfen ist, ob die Außendienstmitarbeiter im gegenständlichen Fall den Betrieb der Beschwerdeführerin aufsuchen, um dort Innendienst zu verrichten.
Im gegebenen Fall haben die Außendienstmitarbeiter regelmäßig am Montag Tätigkeiten der folgenden Art im Betrieb der Beschwerdeführerin erbracht: Aufträge im Büro abgeben und durchsprechen, Abstimmung der Interessentenverwaltung, Mitteilung der Verrechnungsdifferenzen und Änderungen der Zahlungsmodalitäten, Besprechung der Produktionen mit dem Werksleiter, wöchentliche Berichterstattung an den Chef usw.
Im gegenständlichen Fall liegen zeitraumbezogene regelmäßige Tätigkeiten im Betrieb des Arbeitgebers, mithin Innendienst vor (vgl auch VwGH 90/14/0069 vom 03.07.1990 und VwGH 90/14/0136 vom 30.11.1993). Es ist daher ein Sachbezug gemäß § 4 Abs 1 der Sachbezugsverordnung anzusetzen, da das arbeitgebereigene KfZ für nicht beruflich veranlasste Fahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überlassen wird.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at