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Steuerrecht

VwGH: Möglichkeit der Geltendmachung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung für deutsche Aktiengesellschaft

Die steuerliche Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Gesellschaften ist nur zulässig, wenn zwischen den beiden Gruppen von Gesellschaften ein objektiver Unterschied besteht, der eine solche Ungleichbehandlung rechtfertigen könnte.

20. 05. 2011
Gesetze: § 11 Abs 2 KStG, § 11 Abs 2 EStG
Schlagworte: Körperschaftsteuer, Eigenkapitalzuwachsverzinsung, Ungleichbehandlung, in- und ausländische Gesellschaften, beschränkt steuerpflichtig

GZ 2008/15/0019, 20.02.2008
Die Beschwerdeführerin, eine nach deutschem Recht errichtete Aktiengesellschaft, ist zu 95% an einer inländischen GmbH & Co KG beteiligt und mit ihren aus dieser Beteiligung resultierenden Einkünften in Österreich beschränkt steuerpflichtig. Im Rahmen der Körperschaftsteuererklärungen 2000 und 2001 machte die Beschwerdeführerin eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses im Zusammenhang mit dem Mitunternehmeranteil als Betriebsausgabe geltend.
Das zuständige Finanzamt erkannte die fiktive Eigenkapitalzuwachsverzinsung mit dem Hinweis, diese sei für ausländische Gesellschaften ausgeschlossen, nicht als Betriebsausgabe an.
VwGH: Die steuerpflichtigen Einkünfte aus der Beteiligung von in- und ausländischen Aktiengesellschaften an einer österreichischen Personengesellschaft werden nach Maßgabe derselben Grundsätze ermittelt. Eine Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Gesellschaften ist im Bereich des Steuerrechts jedoch nur zulässig, wenn zwischen beiden Gruppen von Gesellschaften objektive Unterschiede bestehen, welche die Ungleichbehandlung rechtfertigen.
Im gegenständlichen Fall bestehen demnach keine Unterschiede, welche eine Ungleichbehandlung der Gesellschaften in bezug auf die Begünstigung der fiktiven Eigenkapitalzuwachsverzinsung rechtfertigen würde.

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