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Steuerrecht

VwGH: Umgehung der Abgabepflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes

§ 22 BAO setzt voraus, dass die betreffende Vertragsgestaltung der Minderung oder Umgehung der Abgabenpflicht dient

20. 05. 2011
Gesetze: § 22 BAO
Schlagworte: Verfahrensrecht, Umgehung der Abgabenpflicht

GZ 2006/13/0014, 17.10.2007
VwGH: Im vorliegenden Fall läge ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes hinsichtlich der Vereinbarung zwischen der abgabepflichtigen GmbH, einem Kreditinstitut, und der X-GmbH in der Umgehung von Bestimmungen des BWG und damit außerhalb abgabenrechtlicher Erwägungen. Unter diesem Aspekt kommt aber § 22 BAO, der voraussetzt, dass die betreffende Vertragsgestaltung der Minderung oder Umgehung der Abgabenpflicht dient, nicht zum Tragen.

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