§ 22 BAO setzt voraus, dass die betreffende Vertragsgestaltung der Minderung oder Umgehung der Abgabenpflicht dient
GZ 2006/13/0014, 17.10.2007
VwGH: Im vorliegenden Fall läge ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes hinsichtlich der Vereinbarung zwischen der abgabepflichtigen GmbH, einem Kreditinstitut, und der X-GmbH in der Umgehung von Bestimmungen des BWG und damit außerhalb abgabenrechtlicher Erwägungen. Unter diesem Aspekt kommt aber § 22 BAO, der voraussetzt, dass die betreffende Vertragsgestaltung der Minderung oder Umgehung der Abgabenpflicht dient, nicht zum Tragen.