Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, ohne dass in dieser Zeit Krankengeld bezogen wird, eine Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt erfolgt oder ein Krankengeldanspruch zuvor erschöpft wurde, sind nicht als rahmenfristerstreckend zu berücksichtigen
GZ 2007/08/0204, 24.11.2010
VwGH: Der systematische Zusammenhang des § 15 Abs 3 Z 2 mit § 15 Abs 3 Z 1 AlVG zeigt, dass es beim Tatbestand der Z 2 darauf ankommt, ob die Arbeitsunfähigkeit nach Erschöpfung des Krankengeldbezuges (Z 1) fortdauert. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, ohne dass in dieser Zeit Krankengeld bezogen wird, eine Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt erfolgt oder ein Krankengeldanspruch zuvor erschöpft wurde, sind nicht als rahmenfristerstreckend zu berücksichtigen.