Die Zahlung einer Abfertigung in einem Verfahren, das ausschließlich auf eine Anfechtung der Kündigung gerichtet ist, stellt kein die Pflichtversicherung verlängerndes Entgelt dar
GZ 2007/08/0158, 18.11.2009
Im gegenständlichen Verfahren war strittig, ob es sich bei der anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs gezahlten freiwilligen Abfertigung um ein die Vollversicherung in der Pflichtversicherung bewirkendes Entgelt handelt oder um eine beitragsfreie Abgangsentschädigung.
VwGH: Die dem Beschwerdefall zugrunde liegende freiwillige Abfertigung iHv zwei Monatsentgelten wurde als Gegenleistung dafür vereinbart, dass von der Fortsetzung des Kündigungsanfechtungsverfahrens abgesehen wird. Eine Verlängerung der Pflichtversicherung kommt daher nicht in Betracht.