Eine rechtskräftige Entscheidung über die Kausalität führt zur Zurückweisung eines neuerlichen Antrags, unabhängig davon, auf welchen Zeitraum sich dieser bezieht
GZ 2006/08/0267, 30.06.2009
Die Klägerin erlitt im Zuge eines Arbeitsunfalls eine Prellung der Wirbelsäule. In den folgenden beiden Zivilverfahren ergaben die Gutachten der Sachverständigen, dass diese Verletzung folgenlos ausgeheilt und daher keine messbare Minderung der Erwerbsfähigkeit eingetreten sei. Ein neuerlicher Antrag auf Gewährung einer Versehrtenrente wurde wegen entschiedener Rechtssache zurückgewiesen. Dieser Bescheid wurde jedoch von der belangten Behörde aufgehoben, da der neuerliche Antrag sich auf einen späteren Zeitraum beziehe und mangels Identität der Verfahrensgegenstände eine Entscheidung in der Sache erforderlich gewesen wäre.
VwGH: Die Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Gewährung einer Versehrtenrente stellt eine Verwaltungssache iSd § 355 ASVG dar. Eine nachträglich eingetretene Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes kann bei mangelndem Kausalzusammenhang zum Arbeitsunfall nicht den Tatbestand einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse iSd § 183 ASVG erfüllen. Eine rechtskräftige Entscheidung über die Kausalität führt zur Zurückweisung eines neuerlichen Antrags, unabhängig davon, auf welchen Zeitraum sich dieser bezieht. Der Eintritt neuer Tatsachen, die Einfluss auf die Beurteilung der Kausalität haben könnten, ist im Zuge einer gerichtlichen Wiederaufnahmsklage geltend zu machen.