In seinem Erkenntnis vom 14.05.2007 zur GZ 2005/10/0187 hat sich der VwGH mit der Nothilfe befasst:
VwGH: Beim Vorbringen, Familienzuschläge zum Arbeitslosenentgelt dürften bei der Berechnung des Einkommens nicht berücksichtigt werden, übersieht die Beschwerde, dass für die Beurteilung, ob ein Einkommen den Anspruch auf Sozialhilfe mindern oder zum Erlöschen bringen kann, von einem umfassenden Einkommensbegriff auszugehen ist, der alle Einkünfte des Hilfe Suchenden umfasst, gleichgültig aus welchem Titel sie ihm zufließen. Mangels einer sozialhilferechtlichen Ausnahme betreffend die erwähnten Familienzuschläge sind diese daher dem Einkommen zuzurechnen, das dem Beschwerdeführer zur Befriedigung seines Lebensbedarfes zur Verfügung stand.