Home

Sonstiges

VwGH: Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes - eigenmächtig vorgenommene Neuerungen iSd § 138 Abs 1 lit a WRG

Als eigenmächtige Neuerung iSd § 138 Abs 1 lit a WRG ist die Errichtung von Anlagen oder die Setzung von Maßnahmen zu verstehen, für die eine wasserrechtliche Bewilligung einzuholen gewesen wäre, eine solche aber nicht erwirkt wurde; hiebei kann es sich um völlig konsenslose, aber auch um konsensüberschreitende Veränderungen handeln

20. 05. 2011
Gesetze: § 138 Abs 1 lit a WRG, § 12 Abs 2 WRG
Schlagworte: Wasserrecht, Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes, eigenmächtig vorgenommene Neuerungen

GZ 2007/07/0005, 21.10.2010
VwGH: Nach stRsp des VwGH ist als eigenmächtige Neuerung iSd § 138 Abs 1 lit a WRG die Errichtung von Anlagen oder die Setzung von Maßnahmen zu verstehen, für die eine wasserrechtliche Bewilligung einzuholen gewesen wäre, eine solche aber nicht erwirkt wurde. Hiebei kann es sich um völlig konsenslose, aber auch um konsensüberschreitende Veränderungen handeln.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at