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Sicherheitsrecht

VwGH: Durchführung einer Anhaltung gem § 47 SPG - Verweigerung des Verrichtens der Notdurft in der Polizeiwachstube

Eine Verweigerung des Verrichtens der Notdurft in der Polizeiwachstube entspricht nicht dem SPG, nach dessen § 47 Abs 1 bei der Festnahme (Vorführung) und Anhaltung auf die Achtung der Menschenwürde des Betroffenen und auf die möglichste Schonung seiner Person Bedacht zu nehmen ist

20. 05. 2011
Gesetze: § 47 SPG
Schlagworte: Sicherheitspolizeirecht, Durchführung einer Anhaltung, Verweigerung des Verrichtens der Notdurft in der Polizeiwachstube, Achtung der Menschenwürde, möglichste Schonung

GZ 2008/09/0075, 24.03.2011
VwGH: Eine Verweigerung des Verrichtens der Notdurft in der Polizeiwachstube entspricht nicht dem SPG, nach dessen § 47 Abs 1 bei der Festnahme (Vorführung) und Anhaltung auf die Achtung der Menschenwürde des Betroffenen und auf die möglichste Schonung seiner Person Bedacht zu nehmen ist.

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