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Sicherheitsrecht

VwGH: Zur Maßnahmenbeschwerde nach § 67a Z 2 AVG

Der Rechtsbehelf der Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dient dem Zweck, eine Lücke im Rechtsschutzsystem zu schließen

20. 05. 2011
Gesetze: § 67a Z 2 AVG, Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG
Schlagworte: Maßnahmenbeschwerde, Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt

GZ 2009/18/0060, 19.03.2009
VwGH: Der Rechtsbehelf der Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dient dem Zweck, eine Lücke im Rechtsschutzsystem zu schließen. Es sollten mit dieser Beschwerde jedoch nicht Zweigleisigkeiten für die Verfolgung ein und desselben Rechtes geschaffen werden.

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