Home

Sicherheitsrecht

VwGH: Datenschutz - ist der Betreiber eines Chat-Forums "Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsdienstes" iSd § 53 Abs 3a SPG?

Beim "Chatforum-Betreiber" handelt es sich nicht um den Betreiber eines (öffentlichen) Telekommunikationsdienstes iSd § 3 Z 9 und 21 TKG bzw des § 53 Abs 3a SPG

20. 05. 2011
Gesetze: § 53 SPG
Schlagworte: Sicherheitspolizeirecht, Datenschutz, Zulässigkeit der Verarbeitung, Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsdienstes, Chatforum-Betreiber

GZ 2007/05/0280, 27.05.2009
In seiner Beschwerde an die Datenschutzkommission brachte der Mitbeteiligte vor, durch die Ausforschung seiner IP-Adresse sowie seines Namens und seiner Adresse im Recht auf Geheimhaltung verletzt worden zu sein. Er habe sich im Oktober 2006 im "Chatforum" von "www.s.at" mit einem für die Benutzung nicht registrierten Pseudonym ("nickname") als Frau ausgegeben und mit einem zufälligen "Chatpartner" in einem Privatfenster einen sexualbezogenen Phantasiechat geführt. Im Zuge dieser Unterhaltung habe er dem "Chatpartner" seine minderjährige Tochter zum sexuellen Missbrauch angeboten und beim "Chatpartner" die Befürchtung geweckt, dass er selbst die Tochter bereits sexuell missbraucht habe und weiterer Missbrauch drohe. Der "Chatpartner" habe daraufhin bei der Polizeinspektion Trofaiach Anzeige erstattet. Anhand des "nicknames" habe das Landeskriminalamt des Landespolizeikommandos Steiermark beim "Chatroom-Betreiber" die IP-Adresse des Mitbeteiligten telefonisch erfragt.
VwGH: Der Betreiber eines "Chat-Forums" ist als "Host-Provider" iSd § 16 ECG ("Ein Diensteanbieter, der von einem Nutzer eingegebene Informationen speichert") anzusehen. Der "Host-Provider" speichert fremde Daten. Er stellt die Infrastruktur für die Verarbeitung der Informationen zur Verfügung, ohne damit in einem sachlichen Zusammenhang zu stehen oder inhaltlich darauf Einfluss zu nehmen. Ein "Chatroom" oder "Chat-Forum" ist als ein Dienst der Informationsgesellschaft anzusehen; der Anbieter eines solchen Dienstes ist ein sog "Host-Provider". Dieser bietet den Besuchern seiner Homepage Speichermöglichkeiten an bzw räumt ihnen die Möglichkeit ein, sich zu den dort wiedergegebenen (eigenen oder fremden) Inhalten zu äußern, häufig in Form von "Postings" - elektronischen Leserbriefen - in Online-Ausgaben von Tageszeitungen. In § 16 Abs 1 ECG wird ein "Host"-Betreiber als "Diensteanbieter, der von einem Nutzer eingegebene Informationen speichert", definiert. Ob die eingegebene Information dauerhaft (wie va bei einer Homepage) oder nur vorübergehend gespeichert wird, ist ohne Bedeutung. Im Gegensatz dazu vermittelt ein "Access-Provider" lediglich den Zugang zum Internet.
Nach den dem Beschwerdefall zu Grunde liegenden Feststellungen bestand die Leistung des "Chatforum-Betreibers" in der Ermöglichung der "Chatteilnahme", also in der Zurverfügungstellung einer Software-Plattform, über die ein Austausch von Nachrichten zwischen den "Chatteilnehmern" ermöglicht wurde. Nicht oder jedenfalls nicht überwiegend war Gegenstand des Dienstes die Übertragung von Signalen über Kommunikationsnetze. Dafür waren die "Chatteilnehmer" auf die Leistungen ihrer jeweiligen Internet-Zugangsanbieter angewiesen. Beim "Chatforum-Betreiber" handelte es sich daher im gegenständlichen Fall nicht um den Betreiber eines (öffentlichen) Telekommunikationsdienstes iSd § 3 Z 9 und 21 TKG bzw des § 53 Abs 3a SPG. Die Sicherheitsbehörden konnten sich daher im Beschwerdefall für die vom Mitbeteiligten in Beschwerde nach dem DSG 2000 gezogene Abfrage zulässigerweise nicht auf § 53 Abs 3a SPG stützen.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei einer dynamischen IP-Adresse wie im Beschwerdefall nicht um ein "Stammdatum" wie den Namen oder die Adresse, sondern um ein sog "Verkehrsdatum" iSd § 92 Abs 3 Z 4 TKG handelt, das zum Zweck der Weiterleitung einer Nachricht an ein Kommunikationsnetz oder zum Zweck der Fakturierung dieses Vorgangs verarbeitet wird. Verkehrsdaten unterliegen dem Fernmeldegeheimnis des Art 10a StGG und Art 8 EMRK und daher dem Richtervorbehalt.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at