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Sicherheitsrecht

VwGH: Beschwerde an die Datenschutzkommission

Ein Recht auf Feststellung über in der Vergangenheit erfolgte Verletzungen des Rechtes auf Auskunft ist aus § 31 Abs 1 DSG 2000 nicht ableitbar

20. 05. 2011
Gesetze: § 31 DSG 2000
Schlagworte: Datenschutzrecht, Beschwerde an die Datenschutzkommission, Recht auf Auskunft

GZ 2006/06/0330, 27.09.2007
VwGH: Wie der VwGH schon mehrfach ausgesprochen hat, ist ein Recht auf Feststellung über eine in der Vergangenheit erfolgte Verletzung des Rechtes auf Löschung von Daten aus § 31 Abs 2 DSG 2000 nicht ableitbar. Das hat gleichermaßen hinsichtlich eines allenfalls geltend gemachten Rechtes auf Feststellung über in der Vergangenheit erfolgte Verletzungen des Rechtes auf Auskunft zu gelten; ein solches Recht ist aus § 31 Abs 1 DSG 2000 nicht ableitbar.

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