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Sicherheitsrecht

VwGH: Bei Beantwortung der Frage, ob eine Durchsuchung stattgefunden hat, kommt es nicht darauf an, ob diese Durchsuchung überhaupt irgendwelche Gegenstände - seien es die "gesuchten" oder unverdächtige andere - "zu Tage beförderte"

20. 05. 2011
Gesetze: § 67a Abs 1 Z 2 AVG
Schlagworte: Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, Durchsuchung

In seinem Erkenntnis vom 14.11.2006 zur GZ 2003/01/0536 hat sich der VwGH mit einer Durchsuchung befasst:
VwGH: Bei Beantwortung der Frage, ob eine Durchsuchung stattgefunden hat, kommt es nicht darauf an, ob diese Durchsuchung überhaupt irgendwelche Gegenstände - seien es die "gesuchten" oder unverdächtige andere - "zu Tage beförderte".

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