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Fremdenrecht

VwGH: Zur mehrmaligen Erhebung von Schubhaftbeschwerden

Es ist von entschiedener Sache auszugehen, wenn sich die spätere Beschwerde auf einen Zeitraum bezieht, über den bereits durch einen Bescheid abgesprochen wurde

20. 05. 2011
Gesetze: § 82 FPG, § 83 FPG, § 68 Abs 1 AVG
Schlagworte: Fremdenpolizeirecht, mehrmalige Erhebung von Schubhaftbeschwerden, entschiedene Sache

GZ 2007/21/0360, 09.11.2010
VwGH: Zur mehrmaligen Erhebung von Schubhaftbeschwerden hat der VwGH bereits ausgesprochen, dass von entschiedener Sache auszugehen ist, wenn sich die spätere Beschwerde auf einen Zeitraum bezieht, über den bereits durch einen Bescheid abgesprochen wurde.

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