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Fremdenrecht

VwGH: Befreiungsschein und Aufenthaltsrecht

Ein Befreiungsschein verschafft keinen rechtmäßigen Aufenthalt

20. 05. 2011
Gesetze: § 53 FPG, § 15 AuslBG, § 25 AulBG
Schlagworte: Fremdenpolizeirecht, Ausweisung, Befreiungsschein, Aufenthaltsrecht

GZ 2007/18/0478, 06.09.2007
Der Beschwerdeführer bestreitet nicht die Feststellung der belangten Behörde, dass er auf Grund eines Visums "C" im Jahr 2004 nach Österreich eingereist sei und ihm seither kein Aufenthaltstitel erteilt worden sei. Er leitet allerdings aus dem ihm erteilten Befreiungsschein ab, dass er - nachdem er rechtmäßig nach Österreich eingereist sei - dem österreichischen Arbeitsmarkt ordnungsgemäß angehöre und der Befreiungsschein zwangsläufig ein Aufenthaltsrecht in Österreich impliziere.
VwGH: Der für den Beschwerdeführer erteilte Befreiungsschein vermag ihm - entgegen seiner Meinung - einen rechtmäßigen Aufenthalt nicht zu verschaffen. Die Ausstellung eines Befreiungsscheins enthebt den Ausländer nach § 25 AuslBG nicht von der Verpflichtung, den jeweils geltenden Vorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern nachzukommen.

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