Die Tilgung der Verurteilung steht einer Berücksichtigung der zu Grunde liegenden Tat im Rahmen der Beurteilung des Gesamtfehlverhaltens des Fremden nicht entgegen
GZ 2007/18/0409, 06.09.2007
VwGH: Die Tilgung der Verurteilung steht einer Berücksichtigung der zu Grunde liegenden Tat im Rahmen der Beurteilung des Gesamtfehlverhaltens des Fremden nicht entgegen.