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Fremdenrecht

VwGH: Rückkehrverbot und Abschiebeschutz des Asylwerbers

Solange das Asylverfahren noch nicht beendet ist, kommt dem Asylwerber trotz des Rückkehrverbotes faktischer Abschiebeschutz zu

20. 05. 2011
Gesetze: § 62 Abs 1 FPG, § 12 AsylG, § 13 AsylG
Schlagworte: Fremdenpolizeirecht, Rückkehrverbot, Asylwerber, Abschiebeschutz

GZ 2007/18/0642, 25.09.2007
VwGH: Dem Beschwerdeführer kommt, solange das Asylverfahren noch nicht beendet ist, als Asylwerber trotz des Rückkehrverbotes faktischer Abschiebeschutz zu (vgl § 12 und 13 AsylG). Ab dem Zeitpunkt, in dem ihm kein faktischer Abschiebeschutz mehr zukommen sollte, müssen jedoch die Folgen des Rückkehrverbotes im öffentlichen Interesse in Kauf genommen werden.

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