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Fremdenrecht

VwGH: Die Einreise mit einem von Schleppern "organisierten" Reisepass stellt eine gravierend beeinträchtigende Verhaltensweise dar und gefährdet das öffentliche Interesse

20. 05. 2011
Gesetze: § 53 FPG, § 66 FPG
Schlagworte: Fremdenpolizeirecht, Ausweisung, Interessenabwägung

In seinem Erkenntnis vom 13.03.2007 zur GZ 2007/18/0049 hat sich der VwGH mit der Ausweisung befasst:
Der Beschwerdeführer reiste mit einem von Schleppern "organisierten" Reisepass ein.
Dazu der VwGH: Die Einreise mit einem von Schleppern "organisierten" Reisepass stellt eine gravierend beeinträchtigende Verhaltensweise dar und gefährdet das öffentliche Interesse.

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