In seinem Erkenntnis vom 13.03.2007 zur GZ 2007/18/0049 hat sich der VwGH mit der Ausweisung befasst:
Der Beschwerdeführer reiste mit einem von Schleppern "organisierten" Reisepass ein.
Dazu der VwGH: Die Einreise mit einem von Schleppern "organisierten" Reisepass stellt eine gravierend beeinträchtigende Verhaltensweise dar und gefährdet das öffentliche Interesse.