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Fremdenrecht

VwGH: Bei einem Aufenthaltsverbot handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine administrativ-rechtliche Maßnahme

20. 05. 2011
Gesetze: § 60 FPG, § 51 Abs 6 VStG
Schlagworte: Fremdenpolizeirecht, Aufenthaltsverbot, administrativ-rechtliche Maßnahme, Verbot der reformatio in peius

In seinem Erkenntnis vom 27.03.2007 zur GZ 2007/18/0059 hat sich der VwGH mit dem Aufenthaltsverbot befasst:
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Festsetzung der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsverbots mit acht Jahren und führt dazu ins Treffen, dass von der Behörde erster Instanz die Dauer mit lediglich fünf Jahren bemessen worden sei. Da ein Aufenthaltsverbot einer Strafe gleichkomme, liege ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot vor.
Dazu der VwGH: Bei einem Aufenthaltsverbot handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine administrativ-rechtliche Maßnahme. Die Erhöhung der Dauer des Aufenthaltsverbots widerspricht daher nicht dem strafrechtlichen Verschlechterungsverbot.

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