In seinem Erkenntnis vom 27.03.2007 zur GZ 2006/18/0087 hat sich der VwGH mit dem Aufenthaltsverbot befasst:
VwGH: Gem § 28 Abs 1 NAG kann bei Unzulässigkeit der Erlassung eines Aufenthalsverbots oder einer Ausweisung im Grund des § 66 FPG in bestimmten Fällen das Ende des bisher unbefristeten Niederlasssungsrechts des Fremden festgestellt und von Amts wegen eine befristete Niederlassungsbewilligung erteilt werden. Diese Bestimmung bietet jedoch keine Handhabe dafür, von der Verhängung eines im Grund des § 66 Abs 1 und 2 FPG zulässigen Aufenthaltsverbots Abstand zu nehmen.