In seinem Erkenntnis vom 27.03.2007 zur GZ 2006/21/0271 hat sich der VwGH mit dem Aufenthaltsverbot befasst:
VwGH: Eine erfolgreiche Drogentherapie bietet ohne eine ausreichende Zeit eines Wohlverhaltens noch keine Gewähr für einen Entfall der Gefährlichkeit des Fremden und kann somit das öffentliche Interesse an der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nicht entscheidend mindern.