Fremdenrecht
VwGH: Eine tatsächliche Unmöglichkeit einer Abschiebung liegt dann nicht vor, wenn der einer Abschiebung entgegenstehende Grund vom Fremden selbst auf zumutbare Weise beseitigt werden kann
20. 05. 2011
Gesetze: § 46 FPG
Schlagworte: Fremdenpolizeirecht, Abschiebungsaufschub, tatsächliche Unmöglichkeit
In seinem Erkenntnis vom 27.02.2007 zur GZ 2006/21/0375 hat sich der VwGH mit dem Abschiebungsaufschub befasst:
VwGH: Eine tatsächliche Unmöglichkeit einer Abschiebung liegt dann nicht vor, wenn der einer Abschiebung entgegenstehende Grund vom Fremden selbst auf zumutbare Weise beseitigt werden kann.