In seinem Beschluss vom 14.12.2006 zur GZ 2003/18/0287 hat sich der VwGH mit dem Aufenthaltsverbot befasst:
VwGH: Der die Voraussetzungen für die Erlassung eines Aufenthaltsverbots normierende § 60 des mit 01.01.2006 in Kraft getretenen FPG ist nach § 1 Abs 2 vierter Satz leg cit ua auf Fremde, denen der Status des Asylberechtigten zukommt, nicht anzuwenden. Die Erlassung eines Aufenthaltsverbots gegen Asylberechtigte ist daher nach dem FPG - anders als nach § 20 Abs 1 des insoweit mit Ablauf des 31.12.2005 außer Kraft getretenen Asylgesetzes 1997 - nicht möglich.