Dem Nachbarn kommt in einem Feststellungsverfahren gem § 3 Abs 7 UVP-G - anders als gem § 19 Abs 1 Z 1 leg cit im Genehmigungsverfahren - im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 3 Abs 7 leg cit keine Parteistellung zu
GZ 2009/04/0019, 22.04.2009
Der Bf bringt vor, § 3 Abs 7 UVP-G räume ihm zwar als Nachbar der gewerblichen Betriebsanlage dezitiert keine Parteistellung ein. Dennoch sei die Aufzählung des § 3 Abs 7 UVP-G keine erschöpfende, da auch das UVP-Verfahren von den Grundsätzen des fairen Verfahrens nach Art 6 EMRK durchdrungen sei. Daher sei auch einem Nachbarn im gewerblichen Betriebsanlagenverfahren gem Art 6 EMRK ausreichende, angemessene und gleiche Gelegenheit zur Stellungnahme in tatsächlicher und rechtlicher Sicht zu geben und genieße der Bf daher als Nachbar der geplanten Betriebsanlage Parteistellung nach § 3 Abs 7 UVP-G.
VwGH: Nach stRsp kommt dem Nachbarn in einem Feststellungsverfahren gem § 3 Abs 7 UVP-G - anders als gem § 19 Abs 1 Z 1 leg cit im Genehmigungsverfahren - im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 3 Abs 7 leg cit keine Parteistellung zu. Der VwGH sieht angesichts des Beschwerdevorbringens keinen Anlass von dieser stRsp abzugehen, zumal der Bf bereits in seiner an den VfGH gerichteten Beschwerde die Verletzung in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein faires Verfahren nach Art 6 EMRK behauptet hat und dieser Gerichtshof die Behandlung der Beschwerde abgelehnt hat.