Während der Anhängigkeit eines Ansuchens um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung ist ein Beseitigungsauftrag nicht zu vollstrecken; das hat sinngemäß auch für anzeigepflichtige Bauvorhaben während eines entsprechenden Bauanzeigeverfahrens zu gelten
GZ 2008/06/0153, 27.01.2009
VwGH: Der VwGH hat in seiner Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass während der Anhängigkeit eines Ansuchens um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung ein Beseitigungsauftrag nicht zu vollstrecken ist. Das hat sinngemäß auch für anzeigepflichtige Bauvorhaben während eines entsprechenden Bauanzeigeverfahrens zu gelten.