Unter Baubeginn ist jede auf die Errichtung eines bewilligten Bauvorhabens gerichtete bautechnische Maßnahme zu verstehen
GZ 2006/06/0001, 25.09.2007
VwGH: Unter Baubeginn ist jede auf die Errichtung eines bewilligten Bauvorhabens gerichtete bautechnische Maßnahme zu verstehen, wobei es - wenn das Gesetz darüber keine näheren Bestimmungen trifft - unerheblich ist, in welchem Größenverhältnis die durchgeführten Arbeiten zum geplanten Bauvorhaben stehen. Bereits die Errichtung eines kleinen Teiles eines Fundamentes ist daher schon als Baubeginn anzusehen, soweit er der Herstellung des Vorhabens dient.