Home

Baurecht

VwGH: Fehlt die Zustimmung des Grundeigentümers als Beleg des Bauansuchens, so hat die Baubehörde mit der Erlassung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG vorzugehen

20. 05. 2011
Gesetze: § 13 Abs 3 AVG
Schlagworte: Bauansuchen, Mängelbehebungsauftrag

In seinem Erkenntnis vom 21.05.2007 zur GZ 2007/05/0098 hat sich der VwGH mit Mängel beim Bauansuchen befasst:
VwGH: Fehlt die Zustimmung des Grundeigentümers als Beleg des Bauansuchens, so hat die Baubehörde mit der Erlassung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG vorzugehen.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at