Home

Baurecht

VwGH: Die Prüfungsbefugnis der Berufungsbehörde ist im Baubewilligungsverfahren bei der Berufung eines Nachbarn auf jene Fragen beschränkt, hinsichtlich derer dieser ein Mitspracherecht besitzt

20. 05. 2011
Gesetze: § 66 AVG
Schlagworte: Baubewilligungsverfahren, Berufungsbehörde, Nachbar, Mitspracherecht

In seinem Erkenntnis vom 27.06.2006 zur GZ 2005/05/0125 hat sich der VwGH mit der Prüfungsbefugnis der Berufungsbehörde im Baubewilligungsverfahren befasst:
VwGH: Die Prüfungsbefugnis der Berufungsbehörde ist im Baubewilligungsverfahren bei der Berufung eines Nachbarn auf jene Fragen beschränkt, hinsichtlich derer dieser ein Mitspracherecht besitzt. Die Berufungsbehörde ist nicht berechtigt, aus Anlass der Berufung eines Nachbarn andere Fragen als Rechtsverletzungen des Nachbarn aufzugreifen.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at