Die "Untragbarkeit" oder "Tragbarkeit" des Beamten stellt keinen maßgeblichen Strafzumessungsgrund dar
GZ 2007/09/0103, 16.09.2010
VwGH: Die "Untragbarkeit" oder "Tragbarkeit" des Beamten stellt keinen maßgeblichen Strafzumessungsgrund dar.