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Arbeitsrecht

VwGH: Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit gem § 50a BDG - wichtige dienstliche Interessen

Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes darf nicht von der freiwilligen Bereitschaft von Beamten zur Erbringung höherer Überstundenleistungen abhängig gemacht werden; eine Interessensabwägung hat insoweit nicht zu erfolgen

20. 05. 2011
Gesetze: § 50a BDG, § 48a Abs 3 BDG
Schlagworte: Beamtendienstrecht, Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit, wichtige dienstliche Interessen, Höchstgrenzen der Dienstzeit

GZ 2009/12/0044, 12.05.2010
VwGH: Unter Berücksichtigung des in § 48a Abs 3 BDG verankerten Höchstmaßes der (generell) zulässigen durchschnittlichen Belastung eines Beamten mit Überstunden gegen seinen Willen geht der VwGH davon aus, dass im vorliegenden Fall ein wichtiges dienstliches Interesse im Verständnis des § 50a Abs 1 BDG an der Vermeidung eines Ansteigens von Überstundenleistungen anderer Beamter der Dienststelle des Bf vorliegt. Auf das durch die Herabsetzung nach § 50a BDG bedingte Ausmaß eines solchen Anstieges pro Beamten kommt es darüber hinaus nicht an, da bei Übersteigen der oben angezeigten Grenze ein wichtiges dienstliches Interesse an der Vermeidung jeder weiteren Belastung besteht. Ebenso ist den Ausführungen der belangten Behörde insoweit zu folgen, als die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes nicht von der freiwilligen Bereitschaft von Beamten zur Erbringung höherer Überstundenleistungen abhängig gemacht werden darf. Eine Interessensabwägung hat insoweit nicht zu erfolgen.
Bei der diesbezüglichen Prognose für Folgezeiträume hat sich die Dienstbehörde freilich auf rezente durchschnittliche Zahlen zu stützen.
Zu der im angefochtenen Bescheid zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht, wonach es im Hinblick auf die Dauer der Ausbildungszeit für Exekutivdienstbeamte im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht mehr möglich gewesen sei, durch geeignete Personalmaßnahmen einem prognostizierten Fehlbestand entgegen zu wirken, wird insbesondere auf die - insofern auch auf die Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit gem § 50a BDG übertragbaren - Aussagen zum Sabbatical nach § 78e BDG im Erkenntnis vom 16. Dezember 2009, 2008/12/0220, verwiesen. In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob der im Zeitpunkt der Erlassung eines die Herabsetzung versagenden Bescheides vorliegende Fehlbestand allenfalls auch auf eine verfehlte Bewirtschaftung von Planstellen in der Vergangenheit zurückzuführen gewesen sein mochte; demgegenüber ist aber bei der Prognostizierung eines allenfalls für den (noch festzulegenden) datumsmäßig bestimmten Zeitraum der Herabsetzung weiterhin bestehenden Fehlbestandes jedenfalls von einer zweckmäßigen zukünftigen Planstellenbewirtschaftung auszugehen. Dazu zählt auch das Erfordernis einer "Personalknappheit" dadurch entgegenzuwirken, dass freie Planstellen jedenfalls dann so rasch als möglich nachbesetzt werden, wenn dies - wovon die belangte Behörde ja offenkundig ausgeht - zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit geboten erscheint.

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