Die Gebührlichkeit der Zulage iSd § 3 Abs 2 GehG hängt - im Unterschied zu jener von Nebengebühren - nicht von der tatsächlichen Verwendung des Beamten ab, sondern von der Rechtmäßigkeit (Rechtsverbindlichkeit) der zum Wegfall der früheren anspruchsbegründenden Tätigkeit führenden Personalmaßnahme
GZ 2008/12/0156, 10.09.2009
VwGH: Die Gebührlichkeit der Zulage iSd § 3 Abs 2 GehG hängt - im Unterschied zu jener von Nebengebühren - nicht von der tatsächlichen Verwendung des Beamten ab, sondern von der Rechtmäßigkeit (Rechtsverbindlichkeit) der zum Wegfall der früheren anspruchsbegründenden Tätigkeit führenden Personalmaßnahme.