Home

Arbeitsrecht

VwGH: Zusammentreffen von gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbaren Handlungen mit Dienstpflichtverletzungen nach § 95 BDG - Disziplinarstrafe iZm behaupteter Zurechnungsunfähigkeit

Die Bindungswirkung strafgerichtlicher Verurteilungen umfasst auch die Feststellungen zum "inneren Tatbestand" (Schuldform) und zur "Zurechnungsfähigkeit", soweit sie dem Spruch zu Grunde gelegt wurden

20. 05. 2011
Gesetze: § 95 BDG, § 3 VStG
Schlagworte: Beamtendienstrecht, Zusammentreffen von gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbaren Handlungen mit Dienstpflichtverletzungen, Zurechnungsunfähigkeit

GZ 2008/09/0005, 15.10.2009
VwGH: Soweit sich die Beschwerde gegen die Bindung an die rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung im Umfang der vom Bf unter Hinweis auf § 3 VStG behaupteten Zurechnungsunfähigkeit richtet, verkennt sie, dass die Zurechnungsfähigkeit Voraussetzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Die Bindungswirkung strafgerichtlicher Verurteilungen umfasst auch die Feststellungen zum "inneren Tatbestand" (Schuldform) und zur "Zurechnungsfähigkeit", soweit sie dem Spruch zu Grunde gelegt wurden.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at