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Arbeitsrecht

VwGH: § 44 Abs 1 BDG - Missachtung einer Weisung

Wird in einem Disziplinarerkenntnis der Vorwurf der Missachtung einer Weisung entgegen § 44 Abs 1 BDG erhoben, muss sowohl der Inhalt der Weisung, deren Verletzung Gegenstand des Verfahrens ist, als auch das vorgeworfene, der Weisung zuwiderlaufende Verhalten des Beschuldigten auf präzise Weise dargestellt werden

20. 05. 2011
Gesetze: § 44 Abs 1 BDG
Schlagworte: Beamtendienstrecht, Missachtung einer Weisung

GZ 2006/09/0131, 08.08.2008
VwGH: Der VwGH hat zu § 44 Abs 1 BDG bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass dann, wenn in einem Disziplinarerkenntnis der Vorwurf der Missachtung einer Weisung entgegen § 44 Abs 1 BDG erhoben wird, sowohl der Inhalt der Weisung, deren Verletzung Gegenstand des Verfahrens ist, als auch das vorgeworfene, der Weisung zuwiderlaufende Verhalten des Beschuldigten auf präzise Weise dargestellt werden muss, sodass der Beschuldigte dadurch in die Lage versetzt ist, sich im Rechtsmittelverfahren sowohl mit auf den konkreten Tatvorwurf bezogenen rechtlichen Argumenten als auch mit Beweisanboten zur Wehr zu setzen und davor geschützt wird, wegen desselben Vorwurfes nochmals zur Verantwortung gezogen zu werden.

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