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Arbeitsrecht

VwGH: Ausführungen zur Jubiläumszuwendung gem § 20c Abs 1 GehG iZm einer strafrechtlichen Verurteilung

20. 05. 2011
Gesetze: § 20c Abs 1 GehG
Schlagworte: Beamtendienstrecht, Jubiläumszuwendung, treue Dienste, Verurteilung

In seinem Erkenntnis vom 25.05.2007 zur GZ 2006/12/0147 hat sich der VwGH mit der Jubiläumszuwendung befasst:
VwGH: § 20c Abs 1 GehG fordert für die Erlangung der Jubiläumszuwendung die Erbringung "treuer Dienste". Dass nach dem Wortlaut dieser Gesetzesbestimmung disziplinär relevantes Fehlverhalten der Erbringung treuer Dienste entgegen stehen kann, ergibt sich schon aus dem Sinngehalt des genannten Begriffes. Nichts erzwingt eine Auslegung, wonach § 121 Abs 1 BDG dem § 20c Abs 1 GehG vorgehe, weil es sich bei der zulezt genannten Bestimmung um die später erlassene Norm handelt, welche überdies auf den Sonderfall der Frage der Zuerkennung einer Jubiläumszuwendung zugeschnitten ist.
Der VwGH teilt im Übrigen auch das Ergebnis der Verwaltungsbehörden, wonach das hier in Rede stehende Fehlverhalten des Beschwerdeführers, welches zu einer Verurteilung nach § 302 StGB geführt hat - mag es auch nur ein einmaliges gewesen sein -, ungeachtet der festgestellten, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung mitzuberücksichtigenden sonst erbrachten positiven dienstlichen Leistungen ausreicht, um das Vorliegen "treuer Dienste" aus Anlass des 25-jährigen Dienstjubiläums zu verneinen.

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