In seinem Erkenntnis vom 15.11.2006 zur GZ 2004/12/0040 hat sich der VwGH mit dem Beamtendienstrecht und der Besoldung befasst:
VwGH: Neben Gesetz und Verordnung bildet auch ein Bescheid, mag die darin zuerkannte Leistung rechtmäßig sein oder nicht, einen Titel für einen besoldungsrechtlichen Anspruch.