In seinem Beschluss vom 20.12.2006 zur GZ 2006/12/0136 hat sich der VwGH mit dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und der Parteistellung bei Ernennungen befasst:
VwGH: Im Zusammenhang mit der Ableitung der Parteistellung aus besonderen Rechtsvorschriften hat der VwGH in seiner Rechtsprechung zu Ernennungen die Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass dem in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befindlichen Beamten bei einer bestimmten "rechtlichen Verdichtung" ein Rechtsanspruch auf Überprüfung eines Ernennungsaktes zukomme. Eine solche rechtliche Verdichtung ist aber nur dann gegeben, wenn die für die Entscheidung maßgebenden Aspekte normativ gefasst sind, es sich hiebei nicht bloß um Selbstbindungsnormen handelt und - andererseits - wenn ein Rechtsanspruch (rechtliches Interesse) nicht ausdrücklich gesetzlich verneint wird.