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Zivilrecht

OGH: Erhöhung der Hauptmietzinse

Aus § 18 Abs 1 MRG ergibt sich, dass auch die mögliche Deckung des monatlichen Deckungserfordernisses in den künftigen Hauptmietzinsen, also den während des Verteilungszeitraums tatsächlich zu erwartenden Hauptmietzinsen, einer Mietzinserhöhung entgegensteht

20. 05. 2011
Gesetze: § 18 MRG
Schlagworte: Mietrecht, Erhöhung der Hauptmietzinse

GZ 5 Ob 80/10s, 23.09.2010
OGH: Aus § 18 Abs 1 MRG ergibt sich (entgegen der Ansicht des Antragstellers), dass auch die mögliche Deckung des monatlichen Deckungserfordernisses in den künftigen Hauptmietzinsen, also den während des Verteilungszeitraums tatsächlich zu erwartenden Hauptmietzinsen, einer Mietzinserhöhung entgegensteht; soweit diese nämlich ausreichen, um die Kosten heranstehender größerer Erhaltungsarbeiten samt Finanzierungskosten zu decken, hat der Vermieter ohne Einschaltung von Gericht oder Schlichtungsstelle ein Instandhaltungsdarlehen aufzunehmen und die Annuitäten aus den Mietzinsen zu decken.

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