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Zivilrecht

OGH: Keine Zinsengutschrift für Zahlungen iZm Finanzierungsleasing, welche die Schuld des Verbrauchers nicht oder nicht sofort vermindern - Hinweis in auffälliger Form iSd § 3 Abs 3 Z 4 VerbrKrVO

Eine Klausel, bei der es sich um den von § 3 Abs 3 Z 4 VerbrKrVO geforderten Hinweis darauf handelt, dass die individuell getroffene Vereinbarung keine für die erwähnten Zahlungen gutzuschreibenden Zinsen umfasse, enthält keine im Verbandsprozess zu überprüfende unwirksame Vertragsbestimmung

20. 05. 2011
Gesetze: § 28 KSchG, § 3 Abs 3 Z 4 VerbrKrVO
Schlagworte: Konsumentenschutzrecht, Finanzierungsleasing, AGB, Verbandsklage, Individualprozess, Zinsengutschrift, Zahlungen, welche die Schuld des Verbrauchers nicht oder nicht sofort vermindern, Hinweis in auffälliger Form

GZ 10 Ob 25/09p, 12.04.2011
OGH: Eine Klausel, bei der es sich um den von § 3 Abs 3 Z 4 VerbrKrVO geforderten Hinweis darauf handelt, dass die individuell getroffene Vereinbarung keine für die erwähnten Zahlungen gutzuschreibenden Zinsen umfasse, enthält keine im Verbandsprozess zu überprüfende unwirksame Vertragsbestimmung. Ein solcher Hinweis ist an sich weder gesetz- noch sittenwidrig iSd § 28 Abs 1 KSchG. Ob er nach Platzierung und Gestaltung "auffällig" genug ist und damit den Vorgaben des § 3 Abs 3 Z 4 VerbrKrVO entspricht, ist nicht im Verbands-, sondern im Individualprozess zu klären

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