Nicht unter § 15 KSchG fallen Verträge, bei denen sich der Verbraucher zu einer einmaligen Geldgesamtleistung verpflichtet
GZ 9 Ob 75/10k, 28.02.2011
OGH: § 15 KSchG erfasst Verträge, bei denen ua die wiederkehrenden Leistungen auf der Verbraucherseite in Geld zu erbringen sind. Nicht darunter fallen aber Verträge, bei denen sich der Verbraucher zu einer einmaligen Geldgesamtleistung verpflichtet.