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Zivilrecht

OGH: Die Widmung einer Wohnung als Hausbesorgerwohnung macht sie zum allgemeinen Teil der Liegenschaft iSd § 2 Abs 4 WEG 2002

Die Vermietung der vormaligen Hausbesorgerwohnung, die mangels Widmungsänderung weiterhin allgemeiner Teil der Liegenschaft ist, ist Verwaltungsangelegenheit, in deren Rahmen der Eigentümergemeinschaft die Vermieterstellung sowie die Sachlegitimation zukommt

20. 05. 2011
Gesetze: § 2 Abs 4 WEG, § 18 Abs 1 WEG, § 28 Abs 1 Z 8 WEG
Schlagworte: Wohnungseigentumsrecht, Hausbesorgerwohnung, allgemeiner Teil der Liegenschaft, Eigentümergemeinschaft, ordentliche Verwaltung

GZ 5 Ob 205/10y, 20.12.2010
OGH: Die Widmung einer Wohnung als Hausbesorgerwohnung macht sie zum allgemeinen Teil der Liegenschaft. Eine Änderung der Widmung mag zwar auch konkludent erfolgen können; doch ist eine solche aus einer - nur mehrheitlichen - Entscheidung der Eigentümergemeinschaft, die vormalige Hausbesorgerwohnung an die Beklagte zu vermieten, nicht ableitbar. Die frühere Hausbesorgerwohnung hat daher - entgegen der Ansicht der beklagten Mieterin - ihre wohnungseigentumsrechtliche Qualität als allgemeiner Teil der Liegenschaft nicht verloren; deren Vermietung ist Verwaltungsangelegenheit, in deren Rahmen der Eigentümergemeinschaft die Vermieterstellung sowie die Sachlegitimation zukommt und folglich auch die - von der Beklagten somit unzutreffend verneinte - Aktivlegitimation im Verfahren nach § 567 ZPO.

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