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Zivilrecht

OGH: Vermutung der Mangelhaftigkeit gem § 924 Satz 2 ABGB - zur Frage, ob der Annahmeverzug des Käufers oder Bestellers Einfluss auf den Beginn der Gewährleistungsfrist hat

Die Frist des § 924 zweiter Satz ABGB beginnt zu laufen, wenn der Käufer oder Werkbesteller in Annahmeverzug gerät

20. 05. 2011
Gesetze: § 924 ABGB
Schlagworte: Gewährleistung, Vermutung der Mangelhaftigkeit, Übergabe, Annahmeverzug

GZ 4 Ob 147/10m, 15.02.2011
OGH: Die Frist des § 924 zweiter Satz ABGB beginnt zu laufen, wenn der Käufer oder Werkbesteller in Annahmeverzug gerät; auf die (spätere) tatsächliche Übergabe kommt es in diesem Fall nicht an. Für den Annahmeverzug ist es - iZm der Beurteilung des Fristbeginns - ausreichend, dass die nicht angenommene Leistung prima facie mangelfrei ist.

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