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Zivilrecht

OGH: Wohnsitz des Kindes als Informationsrecht iSd § 178 ABGB?

Eine ernstliche Gefährdung des Kindeswohls kann sich daraus ergeben, dass der Elternteil den Kontakt zum Kind sucht, obwohl ihm aufgrund seines Verhaltens der persönliche Verkehr gem § 148 Abs 2 ABGB untersagt wurde, was den (teilweisen) Entzug des Informationsrechts hinsichtlich des Aufenthaltsortes des Kindes rechtfertigt

20. 05. 2011
Gesetze: § 178 ABGB
Schlagworte: Familienrecht, Informationsrechte, Aufenthaltsort des Kindes, ernstliche Gefährdung des Kindeswohls

GZ 2 Ob 223/10y, 22.12.2010
OGH: Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, ob bzw inwieweit die Informations- und Äußerungsrechte des mit der Obsorge nicht betrauten Elternteils unter Bedachtnahme auf Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände eingeschränkt oder entzogen (§ 178 Abs 3 ABGB) werden sollen, ist grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Der Vater beruft sich darauf, dass es zu den rudimentärsten Informationsrechten eines Elternteils zähle, zu wissen, wo sein Kind wohne. Das trifft grundsätzlich zu. Dieses Recht ist jedoch nicht Selbstzweck, sondern soll der Durchführung des persönlichen Verkehrs dienen. Wenn nun dem Vater derzeit kein Besuchsrecht zusteht, so wäre die begehrte Information für ihn zwecklos, ist ihm - dem sogar das "kurzfristige, einmalige und begleitete" Besuchsrecht versagt wurde - doch der persönliche Verkehr mit der Minderjährigen untersagt. Zu welchem anderen Zweck aber die Kenntnis des Wohnsitzes dienen soll, bleibt im Dunkeln.

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