Home

Zivilrecht

OGH: Anfechtung einer vorläufigen Benützungsregelung iSd § 17 Abs 2 WEG im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren?

Eine vorläufige Benützungsregelung kann grundsätzlich im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren angefochten werden

20. 05. 2011
Gesetze: § 17 Abs 2 WEG, § 52 Abs 1 Z 3 WEG
Schlagworte: Wohnungseigentumsrecht, vorläufige Benützungsregelung, Anfechtung, wohnrechtliches Außerstreitverfahren

GZ 5 Ob 65/10k, 30.08.2010
OGH: Eine vorläufige Benützungsregelung kann grundsätzlich im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren angefochten werden; dies folgt zwanglos aus dem Kompetenztatbestand des § 52 Abs 1 Z 3 WEG 2002 und wurde auch schon vom erkennenden Senat in seiner Entscheidung 5 Ob 156/02f - implicite - bejaht.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at