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Zivilrecht

OGH: Zur Kompensation

Im Rahmen des Möglichen und Erlaubten bleibt es den Beteiligten von Mehr-Personenverhältnissen aufgrund der Vertragsfreiheit unbenommen, mit Zustimmung aller Beteiligten von der Voraussetzung der Gegenseitigkeit abzugehen

20. 05. 2011
Gesetze: §§ 1438 f ABGB
Schlagworte: Aufrechnung, Gegenseitigkeit

GZ 9 Ob 43/09b, 26.05.2010
OGH: Die Aufrechnung setzt grundsätzlich die Gegenseitigkeit von Forderung und Gegenforderung voraus. Im Rahmen des Möglichen und Erlaubten bleibt es aber den Beteiligten von Mehr-Personenverhältnissen aufgrund der Vertragsfreiheit unbenommen, mit Zustimmung aller Beteiligten von der Voraussetzung der Gegenseitigkeit abzugehen.

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