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Zivilrecht

OGH: Aufklärungspflichten einer Bank iZm Kreditvergabe

Dem Bankkunden ist zuzumuten, seine wirtschaftlichen Interessen grundsätzlich selbst zu wahren; über die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit von Geschäften oder über die mit ihnen verbundenen wirtschaftlichen Risken braucht die Bank in der Regel daher nicht aufzuklären

20. 05. 2011
Gesetze: §§ 1295 ff ABGB
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Bank, Kredit, Aufklärungspflichten

GZ 7 Ob 84/10v, 26.05.2010
OGH: Das Geschäftsverhältnis zwischen Kreditunternehmung und Kunden ist ein Vertrauensverhältnis, das auch Grundlage für eine Aufklärungspflicht der Kreditunternehmung sein kann. Die daraus resultierenden Anforderungen an solche Aufklärungspflichten dürfen jedoch nicht überspannt werden; dem Bankkunden ist vielmehr zuzumuten, seine wirtschaftlichen Interessen grundsätzlich selbst zu wahren. Über die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit von Geschäften oder über die mit ihnen verbundenen wirtschaftlichen Risken braucht die Bank in der Regel daher nicht aufzuklären; vielmehr geht es hiebei um Abwägungen, die jeder Kunde selbst vorzunehmen hat und die von vielerlei Umständen, die der Bank nicht erkennbar sein müssen, abhängig sein können. Der Umfang der Aufklärungspflichten einer Bank ist im Übrigen grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls.

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