Einem nicht pflichtteilsberechtigten Erben steht kein Auskunftsrecht zu, damit er ohne Inventarisierung das Haftungsrisiko einer Erbantrittserklärung abschätzen kann
GZ 5 Ob 30/10p, 25.03.2010
OGH: Der Einschreiter hielte es für zweckmäßig, auch einem nicht pflichtteilsberechtigten Erben einen Auskunftsanspruch einzuräumen, damit er ohne Inventarisierung das Haftungsrisiko einer Erbantrittserklärung abschätzen könne. Nun mag dem Einschreiter eine solche Möglichkeit sinnvoll erscheinen, der Gesetzgeber hat diese aber - ausweislich der Materialien - bewusst nicht vorgesehen.