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Zivilrecht

OGH: Globalbemessung / Teilbemessung des Schmerzengelds

Sind die Voraussetzungen für eine Teilbemessung (Teileinklagung) des Schmerzengelds gegeben, weil das Gesamtbild der psychischen und physischen Beeinträchtigungen noch nicht vorhersehbar ist, dann ist es nicht sachgerecht, eine "Teil-Globalbemessung" auch unter Einbeziehung der derzeit bekannten zukünftigen Schmerzen vorzunehmen; die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz aufgetretenen Schmerzen sind jedoch global zu bemessen

20. 05. 2011
Gesetze: §§ 1295 ff ABGB
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Schmerzengeld, Globalbemessung, Teilbemessung

GZ 2 Ob 242/09s, 28.01.2010
OGH: Nach stRsp ist eine mehrmalige (ergänzende) Schmerzengeldbemessung zulässig, wenn eine Globalbemessung zur Zeit des Schlusses der Verhandlung erster Instanz versagt,1. weil noch kein Dauer-(End-)Zustand vorliegt, weshalb die Verletzungsfolgen noch nicht oder nicht im vollen Umfang und mit hinreichender Sicherheit überblickt werden können;2. wenn Schmerzen in ihren Auswirkungen für den Verletzten zum Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz noch gar nicht oder noch nicht endgültig überschaubar erscheinen;3. schließlich, wenn der Kläger nachweist, dass ihm gegenüber dem Vorprozess und der dort vorgenommenen Globalbemessung weitere, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge vorerst nicht zu erwartende, aus der damaligen Sicht daher nicht abschätzbare, aber dennoch kausale Unfallsfolgen, verbunden mit weiteren Schmerzbeeinträchtigungen, mit deren Eintritt nicht oder nicht ernstlich zu rechnen war, entstanden sind.
Sind die Voraussetzungen für eine Teilbemessung (Teileinklagung) des Schmerzengelds gegeben, weil das Gesamtbild der psychischen und physischen Beeinträchtigungen noch nicht vorhersehbar ist, dann ist es nicht sachgerecht, eine "Teil-Globalbemessung" auch unter Einbeziehung der derzeit bekannten zukünftigen Schmerzen vorzunehmen. Die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz aufgetretenen Schmerzen sind jedoch global zu bemessen.

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