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Zivilrecht

OGH: Mitverschulden des Geschädigten nach § 11 PHG

Grundsätzliche Aussagen zur Gewichtung von Zurechnungsgründen, die allgemein anzuwenden wären, sind nicht möglich

20. 05. 2011
Gesetze: § 11 PHG
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Produkthaftung, Mitverschulden

GZ 3 Ob 171/09g, 22.10.2009
OGH: Die Frage der Eigenverantwortung und des Mitverschuldens des Benützers kann nur einzelfallbezogen beantwortet werden. Grundsätzliche Aussagen zur Gewichtung von Zurechnungsgründen, die allgemein anzuwenden wären, sind daher nicht möglich; sie finden sich daher auch nicht in bislang zu treffenden Mitverschuldensabwägungen des OGH.

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